Produktionshaftpflichtversicherung

Die Produktionshaftpflichtversicherung prüft Schadensersatzansprüche Dritter, die sich im Zusammenhang mit der versicherten Produktionen ergeben können. Unberechtigte Ansprüche werden abgewiesen (notfalls gerichtlich). Berechtigte Ansprüche werden bezahlt und (finanziell) ausgeglichen. Versichert sind Personen- und Sachschäden sowie entsprechende Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Produktionsfirmen abgestimmt sind. Die Entschädigung betrifft den Schadensersatzanspruch Dritter, bei Verletzung von Sorgfaltspflichten während der Produktion. Die finanzielle Deckung ist für jede Produktion zwingend erforderlich! Zudem verlangen die Versicherungen den Nachweis einer Drehgenehmigung.

Fragebogen Produktionshaftpflichtversicherung

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