Requisiten- und Ausstattungsversicherung

Versichert sind für die Herstellung des Film benötigen Sachen. Das sind Einrichtungen, Requisiten, Kostüme, Tiere, Pflanzen, Dekobauten, Setbauten und Autos. Nicht versichert sind Stunts oder Rennen. Sonderaufbauten sind in der Regel nicht versichert und müssen in einem weiteren Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Die Requisiten sind gegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen bereits während des Transportes zum Drehort und während des Drehs versichert. Versichert werden können zur Herstellung verwendete eigene, gemietete oder geliehene Requisiten. Die Requisiten-Versicherung zahlt im Versicherungsfall die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert.

Gebündelte Filmpolice

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