Filmversicherung

Wovor schützt eine Film-Versicherung?

Eine Filmversicherung schützt Ihr Firmen- und ggf. Ihr Privatvermögen bei Produktionsausfällen.

  • Schutz vor Produktionsausfallkosten
  • Schutz von Bild-, Ton- und Datenträgern
  • Schutz bei Personen- und Sachschäden von Dritten

Für wen ist die Filmversicherung geeignet?

  • Film- und Fernsehproduzenten
  • Werbeagenturen und Sender

Also für fast alle, die sich in der Welt der Medien engagieren.

PERSONENAUSFALLVERSICHERUNG

Versichert sind finanzielle Schäden, die aus der Unterbrechung, der Verzögerung oder dem Abbruch der Produktion entstehen, wenn versicherte Personen aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod ausfallen. Mit der Ausfallversicherung können erhebliche Mehrkosten bei einem Nachdreh oder der Umbesetzung der Darsteller entschädigt werden. Versicherte Gefahren sind Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person, die eine Fortführung der Produktion verzögern, unmöglich machen oder eine Neubesetzung erfordern.

SACHAUSFALLVERSICHERUNG

Beschädigungen, Zerstörung oder Abhandenkommen von technischem Filmequipment können in der Sachausfallversicherung versichert werden. Ein Defekt der Kamera, Verlust des Hauptmotivs durch Überschwemmung und ähnliches sind mit abgedeckt. Vergleichbar ist die Filmgeräteversicherung für sämtliches technisches Equipment wie Kamera-, Licht-, Bühnen- und Tontechnik. Versichert werden die Mehrkosten, die nach einem Ausfall der Technik, nach Ausfall der Produktionsstätte oder von den Requisiten entstehen.

BILD-, TON- UND DATENTRÄGERVERSICHERUNG

Die Versicherung gilt für sämtliche Bild-, Ton- und Datenträger während der Produktion und der Postproduktionszeit. Versichert sind alle Formate von Bild-, Ton- und Datenträgen, also auch während Schnitt, Mischung und Überspielung. Neben Videobändern und Festplatten sind auch Negative und Datenmaterial versichert, die während eines Transportes, der Herstellung und der Bearbeitung oder bei getrennter Lagerung gegen unvorhergesehene Gefahren beschädigt werden. Versichert sind alle Risiken, wie die Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen. Entschädigt werden die Mehrkosten für digitale Nachbearbeitung oder Kosten des Nachdrehs.

GERÄTEVERSICHERUNG

Sämtliches Filmequipment ist über die Geräteversicherung versichert. Dazu gehören Zubehör wie Objektive, Kameras, Beleuchtung, Tontechnik, Generatoren, Windmaschinen, mobile Schnittplätze oder Ü-Wagen. Versichert werden zudem alle Geräte und Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie elektronische und elektrotechnische Geräte und Anlagen. Die Versicherung greift bei Beschädigungen, Zerstörungen oder das Abhandenkommen während Transport, Lagerung und Gebrauch der Geräte. In einem Versicherungsfall zahlt die Versicherung die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert.

REQUISITEN- UND AUSSTATTUNGSVERSICHERUNG

Versichert sind für die Herstellung des Film benötigen Sachen. Das sind Einrichtungen, Requisiten, Kostüme, Tiere, Pflanzen, Dekobauten, Setbauten und Autos. Nicht versichert sind Stunts oder Rennen. Sonderaufbauten sind in der Regel nicht versichert und müssen in einem weiteren Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Die Requisiten sind gegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen versichert. Versichert werden können zur Herstellung verwendete eigene, gemietete oder geliehene Requisiten. Die Versicherung zahlt im Versicherungsfall die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert.

PRODUKTIONSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Versichert sind Ansprüche Dritter, die sich im Zusammenhang mit Produktionen im Audio- und Videobereich aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ergeben können. Versichert werden können Personen- und Sachschäden sowie entsprechende Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Produktionsfirmen abgestimmt sind. Die Entschädigung betrifft den Schadensersatzanspruch Dritter, bei Verletzung von Sorgfaltspflichten während der Produktion. Die finanzielle Deckung ist für jede Produktion zwingend erforderlich. Zudem verlangen die Versicherungen den Nachweis einer Drehgenehmigung.

PRODUKTIONSKASSE

Die Versicherung deckt den Verlust von Zahlungsmitteln infolge von Beraubung, Einbruch oder Feuer ab, die während der Dreharbeiten oder Aufnahmen mitgeführt oder transportiert werden.

E&O (ERRORS and OMISSIONS)

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Versicherungskontor Halstenbek KG

Weitere Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten:

  1. Was ist eine Filmversicherung und welche Art von Schäden deckt sie ab?
  2. Wie hoch ist die Deckungssumme und welche spezifischen Risiken sind in der Filmversicherung enthalten?
  3. Wie werden die Prämien für die Filmversicherung berechnet und welche Faktoren beeinflussen sie?
  4. Gibt es spezifische Voraussetzungen oder Standards, die erfüllt werden müssen, um eine Filmversicherung abzuschließen?
  5. Welche Arten von Projekten sind in der Versicherung enthalten und welche sind ausgeschlossen?
  6. Was passiert, wenn es zu einem Unfall oder einer Verletzung am Set kommt?
  7. Wie schnell kann ich im Falle eines Schadens mit Unterstützung und Schadensregulierung rechnen?
  8. Gibt es Einschränkungen in Bezug auf die Größe oder Art des Projekts, um eine Filmversicherung abzuschließen?
  9. Was ist, wenn es zu Schäden an Eigentum oder Verlusten kommt – deckt die Versicherung auch diese Kosten ab?
  10. Wie verhält es sich mit der Haftung von Führungskräften und Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Produktion – sind diese auch durch die Filmversicherung geschützt?

Cameo: Ein Cameo (auch Cameoauftritt) ist das häufig überraschende, zeitlich sehr kurze Auftreten einer bekannten Person in einem Film, einer Serie, als Figur in einem Comic, einem Computerspiel oder in einem fiktionalen literarischen Werk.

Oliver Stone tritt in einer Szene in „Wallstreet“ als Käufer der Aktie von „Anacott Steel“ auf.

Der Unternehmer Sir Richard Branson (u.a. Virgin Atlantic Airways) ist kurz im James Bond Film „Casino Royale“ zu sehen, als er durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen geht.

In „Mama Mia“ haben Benny Andersson und Björn Ulvaeus einen Cameo-Auftritt.

„Deadpool“: Stan Lee tritt in einer Szene als DJ auf.

Filmfehler

„Wallstreet“: als es zur Aussprache zwischen Gordon Gecko und Bud Fox kommt, ist der Mantel von Gordon Gecko zuerst nass. Bei der nächsten Einstellung ist er wieder trocken. Danach wieder nass.

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